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Gästehaus Suppan
Günter und Irene Suppan
Römerstraße 26
6912 Hörbranz, Austria
Homepage: www.gaestehaus-suppan.at
E-Mail: info@gaestehaus-suppan.at
+43 681 101 45 168

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Günter und Irene Suppan

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3. Datenschutz
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3.3 Datenschutz
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3.4 Facebook
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3.5 Google +1
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gästehaus Suppan, Günter und Irene Suppan, Römerstraße 26, 6912 Hörbranz
 
§ 1   Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Dem gegenständlichen Beherbergungsvertrag liegen die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) zugrunde. Soweit die nachstehenden Sondervereinbarungen mit den ÖHVB konkurrieren, gehen die AGB des Gästehaus Suppan den ÖHVB vor.   § 2   Vertragspartner
 1) Der Beherbergungsbetrieb: Gästehaus Suppan, Römerstarße 26, 6912 Hörbranz im Folgenden „Beherberger“ oder „Beherbergungsbetrieb“ genannt. 2) Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
 
§ 2   Vertragsabschluss
 1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.  2) Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt werden.
 
§ 3   An- und Abreise 
 1) Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check In Time) nicht vor 13 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out Time) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.  2) Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11 Uhr soll der Gast dem Gästehaus dies mitteilen, sofern das Gästehaus dem zustimmt, werden bei Abreise bis 14:00 Uhr € 25,00, nach 14:00 Uhr der volle Zimmerpreis verrechnet.  3) Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 19 Uhr des Anreisetages erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Gästehaus über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  
 
§ 4   Anzahlung
 1) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. 2) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.  
 1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Abgaben in der Reservierungsbestätigung.  2) Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.  3) Die ausgezeichneten Katalog bzw. Listenpreise sind Inklusivpreise.
 
§ 5   Zahlung 
 1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.  2) Der im Rahmen der Reservierung vereinbarte Preis kann bei Anreise verlangt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 3) Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen behält sich das Gästehaus Suppan vor, eine Zwischenrechnung zu stellen. 4) Soweit nicht ohnehin Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle Forderungen des Gästehauses bei der Abreise des Gastes fällig und sind im Gästehaus zu erfüllen.  5) Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt daher der Sitz des Gästehauses auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert und/oder aufgrund besonderer Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig wird. 7) Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Bons, Vouchers usw. anzunehmen.
 
 
§ 6   Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornierung)

 Es gelten die folgenden Stornierungsregelung:
• Stornierungen mehr als 2 Monate vor der geplanten Anreise kostenlos,
• 1 Monat bis 1 Woche vor der Anreise fallen 70% an
• für Stornierungen 7 Tage vor der geplanten Anreise sind 100% Stornogebühr zu zahlen

 Etwaige Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

§ 7   Haftung
 1) Die Vertragspartner des Gästehauses bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften gegenüber dem Gästehaus Suppan in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte und verschuldete Schäden.  2) Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.  3) Der Beherberger haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des ABGB.  4) Die Haftung des Beherbergers ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.  5) Tiere sind im Gästehaus Suppan nicht erlaubt. 6) Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Gästenhaus verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung bis zu 6 Monaten. Nach diesem Zeitraum werden diese Gegenstände verwertet. 
 
§ 8   Allgemein 
 1) Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck - und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 2) Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt worden sind.  3) Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung. 4) Für unsere betriebsinternen Zwecke haben wir ihr Einverständnis vorausgesetzt und ihre Daten auf unserer EDV gespeichert.
 
 
§ 9   Erfüllungsort und Gerichtsstand 
 Dem gegenständlichen Beherbergungsvertrag liegt österreichisches Recht zu Grunde. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
 

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